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Vereinbarung

zwischen

 

Meyer Burger (Industries) GmbH, Carl-Schiffner-Straße 17, 09599 Freiberg

- fortan „MB“ -

 

und

 

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- fortan „PARTNER“ -

Präambel

MB unterhält unter www.meyerburger.com eine Internetseite, die sich informativ mit dem Thema PV-Anlagen und deren Installation auf Immobilien auseinandersetzt. Die Internetseite dient vornehmlich zu Informationszwecken, sie ist allgemein zugänglich und nicht nur Fachkreisen vorbehalten.

Um Interessenten an MB-Photovoltaikprodukten das Auffinden eines geeigneten Installateurs von PV-Anlagen zu erleichtern, beinhaltet die Internetseite die Funktion „Installateur-Finder“. Dabei handelt es sich um ein online-Verzeichnis, das nach entsprechender Abfrage des Immobilienstandorts des Interessenten die eingetragenen lokal ansässigen qualifizierten Installateure als potentielle Ansprechpartner der Interessenten benennt (fortan: das “Tool“).

PARTNER betreibt einen qualifizierten Fachbetrieb mit Ausrichtung auf die Installation von PV-Anlagen und möchte mit einem Eintrag in das Tool aufgenommen werden.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien nunmehr, was folgt:

 

§ 1

VERTRAGSGEGENSTAND

(1)        MB gewährt PARTNER einen kostenlosen Eintrag im Tool auf der Internetseite www.meyerburger.com.

(2)        Der Eintrag beinhaltet die von MB abgefragten bzw. von PARTNER mitgeteilten Angaben zum Fachbetrieb des PARTNERS sowie, wenn gewünscht, ein Logo desselben. PARTNER wird MB bzw. einem von MB benannten Dritten sämtliche wiederzugebenden Informationen in einem Formular sowie ggf. in einer separaten Email eine Bilddatei für das Logo zur Verfügung stellen. PARTNER bestätigt, dass MB dieses Logo zur Veröffentlichung auf der Internetseite verwenden darf und PARTNER die Rechte an dem Logo besitzt.

(3)        PARTNER erkennt an, dass MB zur Unterhaltung der Internetseite www.meyerburger.com und des Tools nicht verpflichtet ist und es MB jederzeit nach alleinigem Ermessen von MB freisteht, die Internetseite und/oder das Tool in seiner Funktionsweise zu verändern oder einzustellen. Die Gestaltung der Internetseite sowie des Tools steht ebenfalls im alleinigen Ermessen von MB; PARTNER hat weder einen Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge der Einträge im Tool, noch auf eine bestimmte Darstellung seines Eintrags im Tool.

(4)        PARTNER erkennt an, dass mit dem Betrieb des Tools bzw. dem Eintrag von PARTNER darin seitens MB keinerlei Zusicherung oder Einstandspflicht für Marketingeffekte, etwa betreffend die Steigerung der Marktbekanntheit, des Kundenkreises, der Aufträge, des Umsatzes etc. zugunsten PARTNER übernommen wird; diese Vereinbarung wird von den Parteien nicht zur Beeinflussung von Beschaffungsentscheidungen oder unter Umsatzgesichtspunkten geschlossen.

 

§ 2

PFLICHTEN DER PARTEIEN

(1)        PARTNER gewährleistet, dass alle von ihm zur Veröffentlichung im Tool gemachten Angaben zutreffend sind. PARTNER wird MB über etwaige Veränderungen unverzüglich in Textform informieren, damit bei Bedarf eine Korrektur des Eintrags durch MB vorgenommen werden kann.

(2)        PARTNER gewährleistet zudem die Einhaltung aller gesetzlichen und sonstigen verbindlichen Vorgaben (Handwerkskammer o.ä.). Sollte MB von Dritten wegen fehlerhafter oder unzulässiger Angaben des PARTNERS in Anspruch genommen werden, so stellt PARTNER MB insoweit auf erstes Anfordern vollumfänglich frei.

(3)        MB gewährleistet, die Internetseite einschließlich des Tools nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen zu errichten und zu unterhalten. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.

(4)        Schadensersatzansprüche von PARTNER – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, wenn MB, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind. MB haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden sowie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden, es sei denn, MB, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist insoweit vorsätzliches Tun und/oder Unterlassen anzulasten. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen kraft Gesetzes z. B. bei der Haftung für die Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend   gehaftet   wird.  Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage dieses Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss dieses Vertrags waren und auf deren Erfüllung der PARTNER vertrauen darf.

(5)        Die Haftung von MB ist in jedem Fall der Einstandspflicht der Höhe nach auf EUR 1000,00 (in Worten:  EURO eintausend) beschränkt.

 

§ 3

LAUFZEIT DES VERTRAGES

(1)        Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2)        Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3)        Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

§ 4

DATENVERARBEITUNG

(1)        Im Rahmen dieses Vertrages verarbeitet MB personenbezogene Daten des PARTNERS unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Verwendung personenbezogener Daten aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten.

(2)        PARTNER erkennt an, dass seine im Formular angegebenen Daten vor oder auch nach einer Freischaltung bzw. Listung im Installateurfinder zu Authentizitäts- und Aktualitätsgründen validiert werden können und MB den PARTNER hierzu ggf. auch kontaktiert. Die Kontaktaufnahme kann u.a. aufgrund der Analyse geografischer Parameter Projektanfragen oder Kapazitätsanfragen zur Realisation von konkreten Kundenanfragen beinhalten.

(3)        Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich. Die mögliche Folge der Nichtbereitstellung der Daten ist, dass der Vertrag nicht durchgeführt werden kann.

(4)        Bezüglich der weiteren Regelungen, die den Datenschutz sowie die Betroffenenrechte betreffen, wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen, welche abgespeichert und/oder ausgedruckt werden kann.

 

§ 5

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1)        Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung und /oder Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

(2)        Diese Vereinbarung kann weder ganz noch teilweise ohne Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Dies gilt jedoch nicht für eine Übertragung durch MB auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG.

(3)        Maßgebliches Recht für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten unter diesem Vertrag ist Dresden.

(4)        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen und nach dem Zweck des Vertrags der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

 

Freiberg, den _________________

 

 

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Meyer Burger (Industries) GmbH

 

 

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PARTNER