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10.07.2020 - Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Meyer Burger informiert über die Details der beantragten Kapitalerhöhung

 

Medienmitteilung

Thun, 10. Juli 2020

NOT FOR PUBLICATION, DISTRIBUTION OR RELEASE, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR INTO THE UNITED STATES OF AMERICA, CANADA, AUSTRALIA OR JAPAN OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH THE DISTRIBUTION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL

 

Meyer Burger informiert über die Details der beantragten Kapitalerhöhung

 

Traktandum 1 – Transaktionsalternative I

 

Unter Traktandum 1 beantragt der Verwaltungsrat der Meyer Burger Technology AG ("Meyer Burger" oder die "Gesellschaft") an der heutigen, um 10:00 Uhr MESZ in Thun stattfindenden ausserordentlichen Generalversammlung („ao GV“), das Aktienkapital durch die Ausgabe von bis zu 1'829'977’372 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0,05 je Aktie zu erhöhen. Bedingung für die Durchführung der Kapitalerhöhung ist, dass ein totaler Bruttoerlös von mindestens CHF 150 Millionen erzielt wird.

 

Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird bezüglich 557'511'684 neu auszugebenden Namenaktien, entsprechend maximal 1/3 des maximalen gesamten Kapitalerhöhungsbetrages, ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat wird die entzogenen Bezugsrechte Investoren, die sich gegenüber der Gesellschaft im Voraus zur Zeichnung einer gewissen Anzahl Aktien verpflichtet haben (Private Investment in Public Equity, sog. PIPE) zum Bezugspreis pro neue Namenaktie von CHF 0,09 zuweisen. Insgesamt würde in dieser PIPE-Tranche somit ein Bruttoerlös von rund CHF 50,2 Millionen erzielt.

 

Die PIPE-Investoren und weitere Investoren haben sich unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter kommerzieller und rechtlicher Bedingungen ebenfalls verpflichtet, Aktien in der Bezugsrechtsemission zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Ausübung von Bezugsrechten aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang garantieren diese sogenannten Backstop-Investoren rund CHF 60 Millionen der Bezugsrechtsemission. Die PIPE- und Backstop-Investoren, die bereits Aktionäre von Meyer Burger sind, haben sich verpflichtet, ihre Bezugsrechte im Rahmen der Transaktionsalternative I vollständig auszuüben, wobei die dadurch gezeichneten Aktien vom Backstop-Commitment in Abzug gebracht werden.

 

Bezüglich der verbleibenden Anzahl von maximal 1'272'465’688 neu auszugebenden Namenaktien wird das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre direkt oder indirekt gewahrt, vorbehältlich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen. Der Bezugspreis pro neue Namenaktie beträgt CHF 0,09 was in einem Bruttoerlös von bis zu CHF 114,5 Millionen aus der Bezugsrechtsemission resultiert.

 

Meyer Burger Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie per 13. Juli 2020 (nach Börsenschluss) halten. Die Bezugsrechte sind übertragbar und handelbar. 7 Bezugsrechte gewähren deren Inhaber das Anrecht, 13 neue Namenaktien zu zeichnen, vorbehältlich von bestimmten für das Bezugsrechtsangebot anwendbaren Beschränkungen, einschliesslich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen. Unter Berücksichtigung der PIPE-Tranche sowie den Backstop-Commitments sind bei Transaktionsalternative I somit ungefähr 67% des geplanten Bruttoerlöses von CHF 165 Millionen garantiert.

 

 

Des Weiteren beantragt der Verwaltungsrat unter Traktandum 1 eine Erhöhung des bedingten Kapitals in Art. 3c der Statuten auf CHF 3,45 Millionen für die Ausgabe von bis zu 69 Millionen Namenaktien zum Nennwert von CHF 0,05 durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten (inklusive der bestehenden Wandelanleihe) der Gesellschaft oder von Konzerngesellschaften eingeräumt werden oder eingeräumt wurden. Die Erhöhung des bedingten Kapitals ist darauf bedingt, dass die ordentliche Kapitalerhöhung tatsächlich durchgeführt wird, d.h. dass mit der ordentlichen Kapitalerhöhung ein totaler Bruttoerlös von mindestens CHF 150 Millionen erzielt wird.

 

Traktandum 2 – Transaktionsalternative II

 

Nur für den Fall, dass die ao GV Traktandum 1 nicht zustimmt, kommt Traktandum 2 zur Abstimmung. Für diesen Fall beantragt der Verwaltungsrat von Meyer Burger unter Traktandum 2, das Aktienkapital zunächst durch Reduktion des Nennwertes der Aktien von CHF 0.05 pro Aktie auf CHF 0.01 pro Aktie herabzusetzen und sodann durch die Ausgabe von bis zu 3’288'834’384 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0.01 pro Aktie zu erhöhen. Bedingung für die Durchführung der Kapitalerhöhung ist, dass ein totaler Bruttoerlös von mindestens CHF 150 Millionen erzielt wird. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird direkt oder indirekt gewahrt, vorbehältlich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen. Der Bezugspreis pro neue Namenaktie bei dieser Transaktionsalternative beträgt CHF 0,05, was in einem Bruttoerlös von bis zu CHF 164,4 Millionen aus der Bezugsrechtsemission resultiert.

 

Meyer Burger Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie per 13. Juli 2020 (nach Börsenschluss) halten. Die Bezugsrechte sind übertragbar und handelbar.  5 Bezugsrechte gewähren dessen Inhaber das Anrecht, 24 neue Namenaktien zu zeichnen, vorbehältlich von bestimmten für das Bezugsrechtsangebot anwendbaren Beschränkungen, einschliesslich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen.

 

Verschiedene Investoren, darunter ein bestehender Aktionär von Meyer Burger, Sentis Capital, haben sich verpflichtet, Aktien im Umfang von bis zu CHF 55 Millionen Bruttoerlös als Backstop (ungefähr einem Drittel der Bezugsrechtsemission) zu übernehmen. Auch diese Verpflichtung steht unter Vorbehalt kommerzieller und rechtlicher Bedingungen.

 

Des Weiteren beantragt der Verwaltungsrat unter Traktandum 2 eine Erhöhung des bedingten Kapitals in Art. 3c der Statuten auf CHF 1,07 Mio. für die Ausgabe von bis zu 107 Mio. Namenaktien zum Nennwert von CHF 0,01 durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten (inklusive der bestehenden Wandelanleihe) der Gesellschaft oder von Konzerngesellschaften eingeräumt werden oder eingeräumt wurden. Die Erhöhung des bedingten Kapitals ist darauf bedingt, dass die ordentliche Kapitalerhöhung tatsächlich durchgeführt wird, d.h. dass mit der ordentlichen Kapitalerhöhung ein totaler Bruttoerlös von mindestens CHF 150 Millionen erzielt wird.

 

Meyer Burger hat sich für beide Transaktionsvarianten verpflichtet, für einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem Vollzug der Bezugsrechtsemission ohne das Einverständnis der Joint Bookrunners des Bezugsrechtsangebots keine zusätzlichen Aktien zu emittieren oder zu verkaufen. Nicht eingeschlossen ist die Ausgabe von Aktien an Inhaber der ausstehenden Wandelanleihe der Gesellschaft bei der Wandlung durch die Inhaber.

 

Credit Suisse agiert als Global Coordinator und Joint Bookrunner und die Zürcher Kantonalbank agiert als Joint Bookrunner im Zusammenhang mit der Bezugsrechtsemission.

 

 

Vom Maschinenanbieter zu einem technologisch führenden Hersteller von Solarzellen und -modulen

Wie am 19. Juni 2020 angekündigt (vergl. Medienmitteilung) wird der Erlös der ordentlichen Kapitalerhöhung zur Finanzierung des Aufbaus von Produktionskapazitäten für technologisch führende Solarzellen und Solarmodule in Deutschland verwendet werden. Mit der Transformation des Geschäftsmodels von einem Maschinenanbieter zu einem Hersteller von Solarzellen und –modulen weitet die Gesellschaft die Wertschöpfungskette signifikant aus, um nachhaltig profitabel zu werden. Meyer Burger profitiert künftig langfristig von der Technologie- und Kostenführerschaft ihrer proprietären und patentgeschützten Heterojunction/SmartWire-Technologie (SWCT). Das Geschäft mit Standardequipment und das Servicegeschäft wird unverändert weitergeführt.

 

Erwarteter Zeitplan der Kapitalerhöhung und der Bezugsrechtsemission

 

Datum:

 

14. Juli 2020

Publikation Emissions- und Kotierungsprospekt

Beginn Bezugsrechtshandel an SIX Swiss Exchange

Beginn Bezugsfrist

20. Juli 2020

Ende Bezugsrechtshandel an SIX Swiss Exchange

22. Juli 2020, 12:00 Uhr MESZ

Ende Bezugsfrist

28. Juli 2020

Kapitalerhöhung

29. Juli 2020

Erster Handelstag der neuen Namenaktien

Lieferung der neuen Namenaktien gegen Zahlung des Bezugspreises

 

Die detaillierten Bedingungen der Kapitalerhöhung und des Bezugsrechtsangebots sind im Prospekt, der am 14. Juli 2020 veröffentlicht wird, enthalten. Der Prospekt kann bei Corporate Communications über nicole.borel@meyerburger.com bestellt werden.

 

 

Kontakte:

Nicole Borel

Head of Corporate Communications

Tel: +41 (0)33 221 28 34

nicole.borel@meyerburger.com

 

 

Dynamics Group AG

 

Andreas Durisch, Senior Partner

Tel +41 43 268 27 47 | Mob +41 79 358 87 32

 

adu@dynamicsgroup.ch

 

Über Meyer Burger Technology AG

www.meyerburger.com

 

 

Meyer Burger ist ein führendes und weltweit aktives Technologieunternehmen, spezialisiert auf innovative Systeme und Produktions-Equipment für die Photovoltaik- (Solar)-Industrie. Als international anerkannte Premium-Marke bietet Meyer Burger den Kunden in der PV-Industrie verlässliche Präzisionsprodukte und innovative Lösungen für die Herstellung von hocheffizienten Solarzellen und Solarmodulen.

 

 

Das umfassende Angebot wird durch ein weltweites Servicenetzwerk mit Ersatz- und Verschleissteilen, Verbrauchsmaterial, Prozesswissen, Wartungs- und Kundendienst, Schulungen und weiteren Dienstleistungen ergänzt. Meyer Burger ist in Europa und Asien in den jeweiligen Schlüsselmärkten vertreten und verfügt über Tochtergesellschaften und eigene Servicecenter in China, Deutschland, Japan, Korea, Malaysia, Schweiz, Singapur, Taiwan und den USA. Die Namenaktien der Meyer Burger Technology AG sind an der SIX Swiss Exchange gelistet (Ticker: MBTN).

 

 

This document is not intended to constitute an offer or solicitation to purchase or invest in any securities of Meyer Burger Technology AG (the "Company"). In particular, this document is neither (i) a prospectus as such term is understood pursuant to the Swiss Financial Services Act ("FinSA") nor (ii) an issuance prospectus pursuant to article 652a of the Swiss Code of Obligations in its version as it was effective immediately prior to the entering into force of the FinSA (the "CO") or a listing prospectus within the meaning of article 27 et seq. of the listing rules of SIX Exchange Regulation of November 8, 2019, in effect since January 1, 2020 (the "Listing Rules") or of the listing rules of any other stock exchange or regulated trading venue in Switzerland, in each case in conjunction with article 109 of the Swiss Financial Services Ordinance ("FinSO"). In connection with the rights offering mentioned herein, the Company intends to prepare an issuance and listing prospectus pursuant to article 652a of the CO and article 27 et seq. of the Listing Rules, in each case in conjunction with article 109 of the FinSO. Investors are advised to consult their bank or financial adviser before making any investment decision.

 

This document and the information contained herein are not for distribution in or into (directly or indirectly) the United States, Canada, Australia or Japan or any other jurisdiction in which the distribution or release would be unlawful. This document does not constitute an offer of securities for sale in or into the United States, Canada, Australia or Japan.

 

This document does not constitute an offer to sell, or a solicitation of an offer to purchase, any securities in the United States. The securities of Meyer Burger Technology AG to which these materials relate have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the "Securities Act"), and may not be offered or sold in or into the United States absent registration or an applicable exemption from, or in a transaction not subject to, the registration requirements of the Securities Act.

 

This document is only addressed to and directed at persons in member states of the European Economic Area ("EEA") who are qualified investors within the meaning of article 2(1)(e) of the Regulation (EU) 2017/1129 of the European Parliament and of the Council of the European Union of 14 June 2017 ("Qualified Investors"). In addition, in the United Kingdom, this document is addressed to and directed only at, and should only be relied upon by, persons who are qualified investors as defined under section 86(7) of the Financial Services and Markets Act 2000 and who have professional experience in matters relating to investments falling within article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, as amended (the “Order”), are persons who are high net worth entities falling within Article 49(2)(a) to (d) of the Order or are persons to whom it may otherwise be lawful to communicate it to (all such persons being referred to as “Relevant Persons”). No other person should act or rely on this document and persons distributing this document must satisfy themselves that it is lawful. If you have received this document and you are not a Relevant Person, you must return this document immediately to the Company and not copy, reproduce or otherwise disclose it (in whole or any part). Any investment or investment activity to which this document relates is available only to Relevant Persons and will be engaged in only with Relevant Persons.

 

This document may contain certain forward-looking statements relating to the Company and its business. Such statements involve certain risks, uncertainties and other factors which could cause the actual results, financial condition, performance or achievements of the Company to be materially different from those expressed or implied by such statements. Readers should therefore not place undue reliance on these statements, particularly not in connection with any contract or investment decision. The Company disclaims any obligation to update any such forward-looking statements.

 

There will not be a public offering of securities in the United States, the United Kingdom or in any other jurisdiction other than Switzerland.