




A. Wichtige Information
Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der MBT Systems GmbH (derzeit noch firmierend als AB 13/10 Vermögensverwaltungs GmbH) an die Aktionäre der Roth & Rau AG
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der MBT Systems GmbH (derzeit noch firmierend als AB 13/10 Vermögensverwaltungs GmbH) an die Aktionäre der Roth & Rau AG enthält.
Aktionäre der Roth & Rau AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.
B. Wichtige rechtliche Hinweise
Auf den folgenden Seiten finden Sie das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“ oder auch das „Angebot“) der MBT Systems GmbH (derzeit noch firmierend als AB 13/10 Vermögensverwaltungs GmbH), München, Deutschland (die „Bieterin“), an alle Aktionäre der Roth & Rau AG, Hohenstein-Ernstthal, Deutschland, (die „Roth & Rau-Aktionäre“) zum Erwerb aller Aktien der Roth & Rau AG. Dieses Angebot erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) sowie der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AV), sowie in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren Wertpapiervorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) einschließlich der Regulation 14E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung („U.S. Exchange Act“) durchgeführt.
Die Bieterin beabsichtigt nicht, das Übernahmeangebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere den Rechtsordnungen Kanadas, Australiens oder Japans) durchzuführen. Demgemäß sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots und/oder dieser Angebotsunterlage bei Wertpapierregulierungsbehörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gewährt, veranlasst oder beantragt worden und sind auch nicht beabsichtigt. Somit können Roth & Rau-Aktionäre nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung berufen zu können.
Die Roth & Rau-Aktionäre, die in den USA ansässig sind, sollten beachten, dass die Bieterin beabsichtigt, das Übernahmeangebot gemäß der „Tier II“-Ausnahmeregelung der Rule 14d-1 der Regulation 14D des U.S. Exchange Act durchzuführen. Dementsprechend wird das Übernahmeangebot bestimmten Veröffentlichungs- und Verfahrensvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, den Angebotszeitraum, die Abwicklung oder den Zeitplan von Zahlungen, unterliegen, die sich von denen eines Übernahmeangebots nach den Anforderungen der Regulation 14D und Regulation 14E nach dem U.S. Exchange Act unterscheiden können.
Die Angebotsunterlage sowie eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage, welche nicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft wurde, werden im Internet unter www.meyerburger.com/investor-relations/ unter der Rubrik „Angebot Roth & Rau AG“ oder „Roth & Rau AG Offer“ veröffentlicht. Darüber hinaus werden Exemplare der Angebotsunterlage und ihre unverbindliche englische Übersetzung während der üblichen Geschäftszeiten bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, D-60327 Frankfurt am Main (Bestellung per Telefax an +49 (0) 69 136-44598 unter Angabe einer vollständigen Postadresse) kostenlos erhältlich sein. Weicht die deutschsprachige Angebotsunterlage inhaltlich von der unverbindlichen englischen Übersetzung ab, sind die Regelungen der deutschsprachigen Angebotsunterlage allein maßgebend.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage und anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Dokumente kann neben den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten Rechtsvorschriften in den USA auch Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen. In einigen Rechtsordnungen kann die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher sind diese Angebotsunterlage sowie andere in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehende Unterlagen (mit Ausnahme der gesetzlich zwingenden Veröffentlichung im Internet) nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland und der USA bestimmt und dürfen insbesondere nicht nach Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb Kanadas, Australiens oder Japans veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage sowie anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Dokumente nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland und der USA durch Dritte ist von der Bieterin nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen eine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA unterliegt unter Umständen rechtlichen Beschränkungen.
Roth & Rau-Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen und/oder das Übernahmeangebot annehmen möchten und dem Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland und der USA unterliegen, sollten sich über die einschlägigen Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen informieren und diese beachten. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen eine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Jede Haftung der Bieterin und der mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit die Angebotsunterlage und andere Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die Roth & Rau AG und die Roth & Rau-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder der voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen des Übernahmeangebots auf die Bieterin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer abzuschätzen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen.
Die Bieterin weist darauf hin, dass sie die Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder, soweit anwendbar, nach den Wertpapiervorschriften der USA verpflichtet ist.
» Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen habe
